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Rechtsgrundlage

Grundlage meiner Abrechnung bildet des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der zugrunde liegenden Verfahrenswerte richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Im Rahmen des ersten Gesprächs, d. h. vor Beauftragung werden die zu erwartenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten gern erläutert. Auf die Möglichkeiten und Modalitäten einer Honorarvereinbarung wird bei Bedarf hingewiesen.

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Erstberatungsgebühr

Die Höhe der Kosten für ein Erstberatungsgespräch richten sich nach Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie nach dem Verfahrenswert. Die Erstberatungsgebühr für Verbraucher /Privatpersonen darf einen Betrag von 190,00 € zuzüglich der gesetzlichen MwSt. nicht übersteigen. Bei juristischen Personen gibt es keine Begrenzung der Erstberatungsgebühr.

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Rechtsschutzversicherung und staatliche Hilfe

Sind Sie rechtsschutzversichert, setze ich mich gern direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um die Fragen des Deckungsschutzes und der Kostenübernahme zu klären.

Finanziell bedürftige Mandanten erhalten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine staatliche Unterstützung in Form von außergerichtlicher Beratungshilfe und /oder Verfahrenskostenhilfe bei gerichtlichen Verfahren. Gern beantworte ich Ihre, damit im Zusammenhang stehenden Fragen.