Rechtsschutzversicherung und staatliche Hilfe

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Rechtsschutzversicherung und staatliche Hilfe

Sind Sie rechtsschutzversichert, setze ich mich gern direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um die Fragen des Deckungsschutzes und der Kostenübernahme zu klären.

Finanziell bedürftige Mandanten erhalten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine staatliche Unterstützung in Form von außergerichtlicher Beratungshilfe und /oder Verfahrenskostenhilfe bei gerichtlichen Verfahren. Gern beantworte ich Ihre, damit im Zusammenhang stehenden Fragen.

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