Rechtsgrundlage

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Rechtsgrundlage

Grundlage meiner Abrechnung bildet des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der zugrunde liegenden Verfahrenswerte richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Im Rahmen des ersten Gesprächs, d. h. vor Beauftragung werden die zu erwartenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten gern erläutert. Auf die Möglichkeiten und Modalitäten einer Honorarvereinbarung wird bei Bedarf hingewiesen.

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